Gutachtenerstellung im gerichtlichen Auftrag
Die Beauftragung erfolgt zumeist durch das zuständige Bezirksgericht direkt. Ich bin vor allem in Verfahren der Erwachsenenvertretung sowie in Scheidungsverfahren als Gerichtssachverständiger tätig.
Zur Aufteilung des erblichen Nachlasses ist oftmals eine Liegenschaftsschätzung notwendig — etwa wenn keine einvernehmliche Aufteilung möglich ist oder minderjährige bzw. besachwaltete Erben beteiligt sind. Im Verlassenschaftsverfahren tritt der Notar als Gerichtskommissär auf und beauftragt ein Verkehrswertgutachten. Dabei ermittle ich den Verkehrswert der Liegenschaft unter Berücksichtigung der Marktlage sowie des Objektzustandes zum Todesstichtag.
Vertrauen aus jahrelanger Zusammenarbeit
Ich arbeite mit diversen Notariaten in Wien und Wien Umgebung zusammen, die seit Jahren auf meine Expertise, Verschwiegenheit und Verlässlichkeit vertrauen. Besichtigungen, Unterlagenerhebungen und die Abstimmung mit Notariat und Erben führe ich zuverlässig und diskret durch.
Bewertungsablauf
- Die Besichtigung erfolgt in Abstimmung und unter Beisein des Notars bzw. der Erben.
- Als Sachverständiger bin ich bevollmächtigt, Unterlagen bei Baubehörden und Hausverwaltungen selbstständig einzusehen — das entlastet die Erben spürbar.
- Das Gutachten wird in gebundener Form sowie zumeist auch elektronisch an das Notariat versandt.