Unterlagen & Ablauf einer Immobilienbewertung

Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen und fragen sich, wie viel Aufwand auf Sie zukommt? Die kurze Antwort: weniger, als Sie vermutlich denken. Auf dieser Seite finden Sie den typischen Ablauf einer Liegenschaftsbewertung, die je nach Objekttyp hilfreichen Unterlagen sowie eine Übersicht zu den Kosten.

Ablauf

Der Ablauf einer Immobilienbewertung

Da es in der Natur der Sache liegt, dass sich jede Bewertung unterscheidet, kann hier nur ein typischer Bewertungsprozess dargestellt werden:

  1. Kontaktaufnahme und Abklärung

    Gemeinsame Klärung von Bewertungszweck, Objekt, Kosten und notwendigen Unterlagen sowie Terminvereinbarung zur Besichtigung.

  2. Besichtigungstermin vor Ort

    Detaillierte Begehung des Objektes; die Dauer beträgt im Schnitt etwa eine Stunde.

  3. Erstellung des Gutachtens

    Ausarbeitung des Verkehrswertgutachtens im Büro, üblicherweise mit elektronischer Zusendung samt Honorarnote.

Unterlagen

Hilfreiche Unterlagen je Objekttyp

Welche Unterlagen für die Liegenschaftsbewertung hilfreich sind, hängt vom Objekttyp ab. Die folgenden Übersichten dienen Ihrer Orientierung — fehlende Unterlagen sind kein Hindernis für die Beauftragung.

Eigentumswohnung

  • Plan der Wohnung (Einreich- oder Bestandsplan)
  • Hausverwaltungsunterlagen: aktuelle Betriebskostenvorschreibung, letzte Betriebskosten- und Rücklagenabrechnung, Vorausschau über zukünftige Reparaturen
  • Darlehensstand der Wohnungseigentümergemeinschaft (falls vorhanden)
  • Nutzwertgutachten und/oder Wohnungseigentumsvertrag
  • Etwaiger Mietvertrag
  • Im gerichtlichen Auftrag: Einsicht in den Bauakt / Baugenehmigung / Fertigstellungsanzeige

Zinshaus

  • Mietzinsliste
  • Eventuell Gespräch mit der Hausverwaltung
  • Eventuell Mietverträge (üblicherweise Formularmietverträge)
  • Pläne des Objektes (eventuell Einsicht in den Bauakt)

Einfamilienhaus

  • Genehmigter Einreichplan des Hauses
  • Pläne über die letzten Umbauten
  • Fertigstellungsanzeige
  • Etwaiger Mietvertrag
  • Im gerichtlichen Auftrag: Einsicht in den Bauakt / Baugenehmigung / Fertigstellungsanzeige

Betriebsobjekte

  • Bestands- bzw. Einreichplan des Objektes
  • Fertigstellungsanzeige bzw. Benützungsbewilligung
  • Betriebsanlagengenehmigung (falls notwendig)
  • Gewerbebehördlicher Bescheid
  • Feuerpolizeiliche Überprüfung
  • Mietverträge (falls vorhanden)
  • Betriebswirtschaftliche Unterlagen (z. B. bei Hotels)

Fehlende Unterlagen sind kein HindernisFehlen Ihnen einzelne Unterlagen, ist das kein Problem: Vieles lässt sich direkt bei der Besichtigung erfassen, und als gerichtlich beeideter Sachverständiger kann ich Unterlagen bei Baubehörden und Hausverwaltungen selbstständig einsehen. Unterlagen können Sie mir vorab bequem per E-Mail übermitteln.

Kosten

Kosten der Immobilienbewertung

Im gerichtlichen Verfahren

Die Kosten werden im gerichtlichen Verfahren durch das Gebührenanspruchsgesetz (öffnet in einem neuen Tab) geregelt. Vereinfacht gesagt werden die Kosten entweder auf Basis des Wertes der Immobilie (§ 51) oder auf Stundenbasis (§ 34 — Gebühr für Mühewaltung) zuzüglich Barauslagen verrechnet.

Im Privatauftrag

Im Privatauftrag ist das Honorar grundsätzlich frei vereinbar und wird üblicherweise unter Berücksichtigung der Komplexität des Auftrages, des Zeitaufwandes sowie des Wertes der Immobilie bemessen. Die Kosten können vorab als Pauschalpreis vereinbart werden.

Konkrete Stundensätze und weitere Antworten finden Sie in den häufigen Fragen