Immobiliengutachten für steuerliche Zwecke

Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens zur Vorlage beim Finanzamt hat zumeist einen der folgenden Gründe:

  • Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten (z. B. bei erstmaliger Vermietung)
  • Übertragung von Immobilien vom Firmen- in das Privatvermögen
  • Beurteilung einer möglichen verdeckten Schenkung

Umfang und Methodik

Der Detaillierungsgrad des Gutachtens richtet sich nach Zweck und Wert der Immobilie. Zum Umfang gehören insbesondere:

  • Aufteilung von Grund und Gebäude: Erhebung tatsächlicher Grundstückstransaktionen und Einstufung des Grundwertes durch nachvollziehbare Zu- und Abschläge
  • Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer: Ermittlung anhand des Baualters, des aktuellen Bauzustandes sowie der zukünftigen Anforderungen an die Gebäudesubstanz
  • Verweis im Gutachten auf Literatur und Rechtsprechung zu steuerlichen Gutachten
  • Bewertung zumeist im Ertragswertverfahren, basierend auf der nachhaltig erzielbaren Miete

Anerkannt bei Finanzämtern und Steuerberatern

Die Zusammenarbeit mit größeren und kleineren Steuerberatungskanzleien, die mir seit Jahren vertrauen, und die Anerkennung meiner Gutachten bei den zuständigen Finanzämtern schätze ich sehr. Jedes Gutachten ist so aufgebaut, dass Herleitung, Datenbasis und Rechtsbezug auch einer kritischen Prüfung standhalten.